Börsennotierung oder vorbörsliche Aktien der Aktiengesellschaft (AG) Eigenkapitalfinanzierung
Die AG ist eine beliebte Rechtsform von mittleren und großen Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine Kapitalgesellschaft. Eigentümer haften somit nur mit ihrem in die Gesellschaft eingebrachten Kapital. Die Aktiengesetze der europäischen Länder finden ihren Ursprung im französischen Recht. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft wird in Aktien zerlegt, die sich leicht handeln lassen. Ein Aktionär beteiligt sich am Eigenkapital des Unternehmens und wird somit Miteigentümer des des Unternehmens, was Mitbestimmungsrechte zur Folge hat. Im Rahmen der Aktionärsversammlung treffen die Aktionäre wichtige Entscheidungen über die Ausrichtung des Gesellschaft und dem Umgang mit anfallendem Gewinn.
Börsengang
Bei einem Börsengang bringt die AG ihre Aktien (erstmals) an eine Börse. Die Börse ist ein regulierter Handelsplatz für Aktien und macht es Anlegern leichter Anteile dieser AG zu handeln. Ein Börsengang ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden, sodass es Aktiengesellschaften frei steht ihre Aktien an einer Börse zu platzieren. In diesem Zusammenhang wird von nicht börsennotierten oder vorbörslichen Aktien gesprochen. Insbesondere bei jungen Unternehmen bietet sich es sich an die Börsennotierung aufzuschieben, um Ressourcen im Unternehmen zu lassen und sich somit erst einmal auf den Ausbau des Geschäftsbetriebs zu fokussieren. Erhöht sich im Nachgang der Kapitalbedarf des Unternehmens kann immer noch ein Börsengang vorgenommen werden. Allen Aktiengesellschaften haben den Vorteil, dass schnell und einfach durch den Verkauf oder die Ausgabe Eigenkapital beschafft werden kann.
Kosten des Börsengangs – bis zu 12 Prozent an Kosten
Beim Börsengang fallen unterschiedliche Kosten an. Die größten Kostenfaktoren werden nun näher erläutert: Insgesamt können mit Kosten in Höhe von zu 12 Prozent des Bruttoemissionserlöses gerechnet werden. Diese hohen Kosten können für Unternehmen abschreckend sein. Ein Börsengang wird von einer Bank begleitet, die als Konsortialführer bezeichnet wird. Diese verlangt für ihre Dienste im Zusammenhang mit dem Börsengang eine Platzierungsprovision. An börsennotierte Unternehmen werden hohe Anforderungen bezüglich des Berichtswesens sowie rechtliche Anforderungen gestellt. Um ein Unternehmen reif für den Börsengang zu machen, ist darum in den meisten Fällen die Inanspruchnahme fremder Dienstleister erforderlich. Beteiligte Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind meist Experten, die entsprechend vergütet werden müssen.
Vor dem Börsengang ist eine umfassende Kommunikation mit möglichen Käufern der Aktien zu führen. Auch diese Kommunikation wird oft an externe Unternehmen abgegeben und verursacht bei der AG hohe Kosten. Untersuchungen in Deutschland und der Schweiz haben aber ergeben, dass die Kosten der Dienstleister und der öffentlichen Hand zu vernachlässigen sind, Kostentreiber sind häufig die Kosten der Banken, die sich ihre Dienste fürstlich entlohnen lassen. Teils wurden daher die Dienste der Banken bei einem Börsengang als Schreckensbilanz in Deutschland oder mit “die Bank gewinnt immer” für die Schweiz betitelt. Aus guten Grund drängen daher nur wenige Unternehmen an die Börse.
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