Interessante Lösungen um Steuerlast in Privatvermögen umzuwandeln – und das völlig legal
Die Wirtschaftsberatung Dresden (www.wb-dresden.de) bietet, in Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern der rechts- und steuerberatenden Berufe, interessante Lösungen für Durchschnitts- bis Besserverdienende an, um Steuergelder nach geltendem Recht ins eigene Privatvermögen zurückzuführen. Der langjährige Mietarbeiter Steffen Siegfried Ottmann, gibt einen kurzen Einblick in das Leistungsportfolio des Unternehmens.
Jeder weiß, dass sich Großverdiener in Deutschland – rein theoretisch – im Spitzensteuersatz bewegen. Es ist aber auch genauso allgemein bekannt, dass sich genau diese Einkommensklassen, zumeist völlig legal, prozentual in die Abgabenlast eines Geringverdieners „runter drücken“ lassen. Wer in Deutschland aber prozentual die größte steuerliche Belastung zu tragen hat, ist der Durchschnitts- bis Besserverdienende. Das Steuerrecht ist aber für alle gleich – und wir haben uns genau auf diese Einkommenskategorie spezialisiert. Das heißt wir prüfen, welche Möglichkeiten Sie gesetzeskonform zur Anwendung bringen dürfen, um zusätzlich zur simplen Steuererklärung Steuergelder ins Privatvermögen zurückführen zu können. Wichtig dabei ist, dass wir weder Finanzdienstleister, Vermögensberater oder Versicherer sind. Sprich, es soll nicht wieder um Versicherungen, Bausparverträge, Riester – Renten, Rürup – Renten, betriebliche Altersvorsorgen oder ähnliches gehen.
In einem ersten unverbindlichen Termin wird es darum gehen, einen transparenten Einblick in unsere Arbeitsweise zu geben und gemeinsam Ihre steuerliche Situation zu erarbeiten und zu erfassen – um dann im Nachgang anhand einer Tiefenprüfung feststellen zu können, welche Möglichkeiten Sie nutzen dürfen.
Bei diesem Termin wird weder eine Vertraglich bindende Unterschrift geleistet, noch kommt eine Kostennote auf Sie zu. Grundvoraussetzung eines solchen Prüfungstermins ist eine Mindeststeuerbelastung von 4000,- € Lohnsteuer als Arbeitnehmer oder 10.000,- € Einkommensteuer als Selbstständiger im Kalenderjahr.
Ein wichtiger Fakt hierbei ist, da wir Gesetze umsetzen, dürfen wir keinerlei vertraglich bindende Unterschriften entgegennehmen (Weder bei uns im Haus, noch bei Ihnen „auf der Couch“.) Wir müssen jedes durch uns erstellte Förderprogramm in Gegenwart eines Rechtsvertreters des Freistaates Sachsen prüfen lassen. Und erst wenn er Ihnen bestätigt, dass dieses Programm rechtskonform ist, dürfen Sie es in seinem Beisein unterschreiben. Mehr Sicherheit geht nicht!
Fakt ist, wenn Sie diese Möglichkeiten nutzen dürfen, geht es um die Mindestgrößenordnung von ca. 400,- €, welche Sie im Jahr zusätzlich zur simplen Steuererklärung rückführen können. In der Spitze sprechen wir von bis zu 2500,- € pro Jahr. Soll heißen es geht darum, innerhalb der nächsten 10 Jahre zwischen 4000,- € bis 25.000,- € Steuergelder, zusätzlich zur einfachen Steuererklärung, gesetzeskonform ins Privatvermögen zurückzuführen.
Wenn nun auch Ihr Interesse an der Dienstleistung der Wirtschaftsberatung Dresden geweckt ist, so erreichen Sie Herrn Steffen S. Ottmann unter der Telefonnummer 0351/40360413
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