Mögliche Rückforderungen des Insolvenzverwalters im Vorgang Lomabrdium und Erste Oderfelder
In den letzten 14 Tagen hatten wir Gelegenheit mit genannten rechtsanwälten zum Thema „Rückforderungen des Insolvenzverwalters“ ein Gespräch zu führen.
Beide Rechtsanwälte, die zusammen etwas über 400 Mandanten der einzelnen Fonds vertreten, gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich mit Rückforderungen von Ausschüttungen auf die geschädigten Anleger zukommen wird.
Das muss er auch, so JRechstanwalt Jens Reime aus Bautzen, denn natürlich ist der Insolvenzverwalter verpflichtet alles das zur Masse zu holen, was er denkt zur Masse gehört.
Möglich das man dann als Insolvenzverwalter auch die eine oder andere Forderung, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, wird gerichtlich überprüfen lassen müssen.
Natürlich, so beide Rechtsanwälte, steht man als Anleger nicht völlig Schutzlos auf weiter Flur, in solchen Verfahren.
Im Gegenteil werden sicherlich alle bereits bekannten Rechtsanwälte in diesen Verfahren, die Mandanten des Lombardium Fonds bzw. der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft vertreten, auch ihren Mandanten raten die Forderung des Insolvenzverwalters, sobald diese dann vorliegt,juristisch überprüfen zu lassen.
Bedenkt man einmal welche Summen da im Raume stehen können, erkennt man noch einmal die ganze Dimension des Vorgangs.
Wir gehen hier von Rückforderungen zwischen 40 Millionen bis 50 Millionen Euro aus. Das was beide Rechtsanwälte dann nicht verstehen ist, das die Verantwortlichen für dieses Desaster heute immer noch in Freiheit sind, und sich eines besten Lebens erfreuen.
Ein Hoch auf die Hamburger Justiz in diesem Vorgang., werden die Herren denken. Recht haben sie, zum Ärger der geschädigten Anleger bei der unternehmerischen Beteiligungen.
In der Tat, so Thoams Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, hat sich die Hamburger Justiz hier nicht Ruhm bekleckert. Im Gegenteil, bis zum heutigen Tage gibt es nicht einmal eine öffentlich zugängliche Liste über alle Wertsachen die man damals bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt hat.
Eigentlich werden sichergestellte Vermögenswerte dann im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hier ganz klar „Fehlanzeige“. Ein Versäumnis der Hamburger Staatsanwaltschaft? Eine Frage die man in den Raum stellen muss.
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