Weniger bekannte Tipps zum Steuersparen, Subventionsmöglichkeiten

Der Steuerzahler, so Steffen Ottmann von der Wirtschaftsberatung Dresden,  ist heute in der Lage, selbst nach Zivilprozessen Steuern zu sparen. Voraussetzung ist, dass diese genügend Aussichten auf Erfolg haben. Die Möglichkeit besteht für den Steuerzahler allerdings nur für Prozesse bezüglich der Existenzgrundlage, wie bei Zivilprozessen. Als außergewöhnliche Belastungen für den Steuerzahler gelten zudem Krankheitskosten, die er selbst tragen musste und nicht von der Versicherung erstattet bekam. Es wird vom Finanzamt lediglich ein Teilbetrag anerkannt. Angerechnet werden können Medikamente, Zahnspangen, Zahnersatz, Kuraufwendungen, Treppenlifts, Badewannenlifts, wenn vorher ein Gutachten eingeholt worden ist. Als Subvention zu Gute, hinsichtlich einer Steuerersparnis, kommt dem Steuerzahler auch eine Physiotherapie. Auch diese kann der Steuerzahler geltend machen. Das Steuersparen gilt auch nach Renovierungs-, Modernisierungsarbeiten oder Arbeiten, welche der Erhaltung dienen, diese können ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Neubaumaßnahmen sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Ein Garagenanbau sollte deshalb erst nach dem Hauseinzug erfolgen. Als Werbungskosten absetzbar, sind für den auswärtstätigen Arbeitnehmer auch Telefonate nach Hause. Voraussetzung ist eine mindestens einwöchige Auswärtstätigkeit. Ein Telefongespräch nach Hause, kann, wenn auf die Heimfahrt zur Familie verzichtet wird, für bis zu 15 Minuten pro Woche steuerlich abgesetzt werden. In die Einkommensteuererklärung können haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen angegeben werden, um Steuern zu sparen. Diese können die Reinigung der Dachrinne beinhalten oder Maßnahmen zur Taubenbekämpfung, um nur einige Posten zu nennen. Der Mieter sollte die Betriebskostenabrechnung nach diesen Punkten begutachten und in seiner Steuererklärung angeben. Studierende, die ihren Abschluss in der Tasche haben, können die zurückzuzahlenden Zinsen in ihre Steuererklärung angeben. Als außergewöhnliche Belastung anzusehen ist eine künstliche Befruchtung. Diese kann steuerlich abgesetzt werden, auch bei einer Befruchtung mit Fremdsperma eines anonymisierten Spenders, wenn die Maßnahme eine behinderte Körperfunktion des Mannes ersetzt. Steuersparen können Eltern, wenn die Kinder Privatschulen besuchen, hier können Eltern die Unterrichtskosten steuerlich absetzen. Eltern können bis zu 30% der Kosten und höchstens 5000 pro Jahr als Sonderausgaben angeben. Zu den notwendigen Auslagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gehört auch die Anmietung eines Auto-Stellplatzes. Der Fiskus erkennt dies als Werbungskosten an. Ebenfalls zu den Werbungskosten gehören sogenannte Maklergebühren. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen, kann der Steuerzahler die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich geltend machen. Dabei gilt zu beachten, dass der Umzug den Arbeitsweg deutlich verringert hat. Bei besonderen medizinischen Behandlungen wie einer anthroposophischen Heileurythmie oder Homöopathie, profitiert der Steuerzahler ebenfalls von einer Subvention seitens des Staates. Die Behandlungen können als außergewöhnliche Belastung die Einkommenssteuer mindern, dabei genüge steuerlich die Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Sollte das Haustier während des Urlaubes zu Hause bleiben und betreut werden, kann der Steuerzahler die Ausgaben für das Tier von der Steuer absetzen. Dies gilt in dem Fall als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Tier muss aber privat gehalten werden und der Betreuer sollte ein Gewerbe anmelden. Die Rechnung sollte per Überweisung oder Abbuchung bezahlt werden, nicht bar. Das Tier muss auf dem Grundstück oder im Haushalt des Besitzers betreut werden. Tierbesitzer können auf die Weise ihre Steuerschuld um 20% der Arbeitskosten senken. Es sind bis zu 4.000 Euro im Jahr absetzbar. Dem Steuerpflichtigen wird hieraus ersichtlich, wie viele Möglichkeiten bestehen Steuern einzusparen. Unter 0351-40360413 erreichen Sie den Wirtschaftsberater Steffen Ottmann in Dresden. Gerne stellt er auch den Kontakt zu seinen Geschäftspartnern im Bereich der rechts- und steuerberatenden Berufe her.

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